Verwalterwechsel
Verwalterwechsel geplant? Erst verstehen, dann entscheiden.
Ein Wechsel der Hausverwaltung ist eine große Entscheidung – und sie gehört der ganzen Gemeinschaft. Wir helfen Ihnen, die Lage objektiv einzuschätzen und den Wechsel sauber vorzubereiten. Sachlich, nachvollziehbar und ohne Schuldzuweisungen.
Worum es wirklich geht
Nicht „loswerden“ – sondern Klarheit gewinnen.
Oft ist gar nicht klar, ob ein Wechsel nötig ist. Manchmal reicht es, gezielt nachzusteuern. Manchmal ist ein Wechsel der richtige Schritt – und manchmal drängt die Zeit, etwa bei einer Insolvenz der Verwaltung. Die KWI-Ersteinschätzung schafft die Faktenbasis, um das zu unterscheiden.
Der Ablauf
In sieben Schritten zum fundierten Wechsel.
Transparent und beschlussfest – jeder Schritt ist nachvollziehbar.
-
1
Lage verstehen
Was läuft in der Gemeinschaft nicht rund? Erste Orientierung, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht.
-
2
Antrag & Beschlussvorlage anfordern
Sie erhalten von uns die fertigen Unterlagen für die Eigentümerversammlung.
-
3
Beschluss in der Eigentümerversammlung
Die Gemeinschaft beauftragt die KWI-Ersteinschätzung – ein einzelner Eigentümer kann das nicht allein.
-
4
KWI-Ersteinschätzung (490 €)
Wir analysieren die Lage: Was sind die Probleme, welche Ursachen liegen vor, was ist konkret zu tun?
-
5
Handlungsempfehlung
Reicht gezieltes Nachsteuern – oder ist ein Wechsel der richtige Schritt? Sie erhalten eine klare Empfehlung.
-
6
Wechsel vorbereiten
Falls nötig: Anforderungsprofil, Vergleich von Angeboten und Auswahl einer geeigneten, zertifizierten Verwaltung.
-
7
Geordnete Übergabe
Beschluss, Vertrag und vollständige Übergabe der Unterlagen an die neue Verwaltung – sauber dokumentiert.
Akuter Fall, z. B. Insolvenz der Verwaltung?
Wenn die Hausverwaltung handlungsunfähig ist, braucht es keine Ersteinschätzung mehr – dann zählt schnelles, geordnetes Handeln. Fordern Sie einen Rückruf an, wir melden uns kurzfristig.
Ihr nächster Schritt
Wählen Sie den Weg, der zu Ihrer Situation passt.
Antrag & Beschlussvorlage
Unterlagen für den Beschluss in der Eigentümerversammlung anfordern.
Unterlagen anfordernRückruf-Wunsch
Lieber persönlich sprechen? Wir rufen Sie im Wunsch-Zeitfenster zurück.
Rückruf anfordern